Ein Wasseranschluss muss beantragt werden, wenn das Gebäude noch nicht an das öffentliche Trinkwasser-Leitungsnetz der Gemeinde angeschlossen ist. Den Antrag stellt der Eigentümer oder der Verwalter der Immobilie.
Es sind folgende Unterlagen und Angaben erforderlich:
1. Korrekt ausgefülltes Antragsformular (Online)
2. Kopie der Steuernummer/der Mehrwertsteuernummer
3. Kopie des Identitätsausweises (Vorder- und Rückseite) des Besitzers
4. Kataster-Auszug
5. Handelskammer-Auszug