Aufgrund einer außergewöhnlich langen Trockenperiode, hoher Temperaturen, geringer Niederschläge und fehlender Schneereserven haben sich die verfügbaren Wasserressourcen im Einzugsgebiet der Etsch deutlich reduziert. Die Autonome Provinz Bozen hat deshalb ein Maßnahmenpaket beschlossen, um die Wasserversorgung auch in den kommenden Wochen sicherzustellen.
Landeshauptmann Arno Kompatscher hat auf Empfehlung des Wassernotstandskomitees ein entsprechendes Dekret unterzeichnet. Die neuen Regelungen betreffen Privathaushalte, öffentliche Einrichtungen, Wirtschaft und Landwirtschaft.
Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören:
- Bewässerung von Gärten, Parks und Grünflächen: Zwischen 8 und 19 Uhr verboten. Außerhalb dieses Zeitraums darf nur im unbedingt notwendigen Ausmaß und mit einem Abstand von mindestens drei Tagen bewässert werden. Automatische Bewässerungsanlagen müssen entsprechend umprogrammiert werden.
- Reinigung von Straßen und Plätzen: Die Verwendung von Wasser ist untersagt.
- Private Fahrzeugwäsche: Für die nicht gewerbliche Autowäsche darf kein Wasser aus dem öffentlichen Trinkwassernetz verwendet werden.
- Landwirtschaft: Die Oberkronenberegnung ist zwischen 6 und 21 Uhr untersagt. Ausnahmen gelten unter anderem für bestimmte turnusgebundene Anlagen und Tropfbewässerung.
- Betreiber öffentlicher Trinkwasserleitungen sollen insbesondere Verbraucher mit hohem Wasserverbrauch auf die Notwendigkeit des Wassersparens hinweisen.
- Wasserentnahmen werden verstärkt kontrolliert, insbesondere Entnahmen aus Kanälen und Gräben zur Gartenbewässerung.
- Die Betreiber der strategischen Stauseen Vernagt, Reschen, Zoggler und Zufritt sollen durch ein angepasstes Produktionsmanagement starke Schwankungen des Abflusses der Etsch reduzieren.
Besonders kritisch ist die Entwicklung der Wasserführung der Etsch. Im Unterlauf lag der Abfluss wiederholt unter dem Richtwert von 80 Kubikmetern pro Sekunde. Dieser Wert gilt als notwendig, um das Eindringen von Salzwasser aus dem Meer in die Trinkwasserressourcen im Unterlauf zu verhindern.
Ziel der Maßnahmen ist es, den Wasserverbrauch kurzfristig deutlich zu reduzieren, die Trinkwasserversorgung zu sichern und die Auswirkungen der Trockenheit auf Landwirtschaft, Umwelt und Wirtschaft möglichst gering zu halten. Die hydrologische Entwicklung wird laufend überwacht, damit die Maßnahmen bei Bedarf angepasst werden können.
Quelle: Autonome Provinz Bozen – Südtirol, 20. Juli 2026
Originalartikel „Wasserknappheit: Land legt Maßnahmenpaket fest“

