Nach der Veröffentlichung der Presseaussendungen der Verbraucherzentrale zum staatlichen Wasserbonus möchte der Präsident des Gemeindenverbandes klarstellen, dass die Behauptung, Südtirols Gemeinden würden „unter dem Vorwand der lokalen Gesetzgebungskompetenzen die nationalen Rechte einfach weg argumentieren“, nicht zutrifft und somit völlig aus der Luft gegriffen ist.
Laut Art. 13 des Autonomiestatutes müssen aufgrund der autonomen Kompetenzen die Maßnahmen der Aufsichtsbehörde für Strom und Wasser (ARERA) mit den Provinzen abgestimmt werden. Die Arbeiten zur Abfassung des entsprechenden Protokolls laufen seit dem Jahr 2018, konnten bisher aber leider noch nicht abgeschlossen werden. In Bezug auf den Wasserbonus sind die Provinzen Bozen und Trient und die Aufsichtsbehörde dahingehend verblieben, dass die entsprechende Regelung in den beiden autonomen Provinzen vorerst nicht zur Anwendung kommt. Bis zur Unterzeichnung des entsprechenden Einvernehmensprotokolls fehlt den Gemeinden daher die Basis für die Auszahlung des staatlichen Bonus.
Das Dekret des Landeshauptmannes aus dem Jahr 2017 sieht die Möglichkeit vor, Tarifbegünstigungen beim Bezug von Trinkwasser für besondere Kategorien einzuführen. Dies liegt jedoch im Ermessen der einzelnen Gemeinden und hat mit dem staatlichen Bonus überhaupt nichts zu tun. Die bei der Gewährung der Tarifbegünstigungen entstehenden Mindereinnahmen müssen jedoch mit anderen Einnahmen kompensiert werden.
In diesem Zusammenhang möchte der Gemeindenverband auch noch darauf hinweisen, dass die Trinkwassertarife in Südtirol durchschnittlich 50% niedriger sind als im gesamtstaatlichen Vergleich. Die Gemeinden müssen die Ausgaben für den Dienst über den Tarif von den Bürgern einfordern und verdienen somit am Trinkwasser nichts.
22.01.2020/ts
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